Sprungmarke: Zum Text
Sprungmarke: Zur blindenfreundlichen Ansicht

Kanton Basel-Stadt

Navigation Hauptkapitel
| Home | Belegungen | Dienstleistungen | Grundlagen | Aktuelles |
Metanavigation
Suche | Kontakt
Metanavigation End

Schützenmatte Belegungsregeln

Stadtplan
Navigationspunkt aufgeklappt: Unterseiten sichtbar Eventplätze
Navigationspunkt enthält Unterseiten Barfüsserplatz
Navigationspunkt enthält Unterseiten Claraplatz
Navigationspunkt enthält Unterseiten Erlenmatt
Navigationspunkt enthält Unterseiten Westquaistrasse
Navigationspunkt enthält Unterseiten Kasernenareal
Navigationspunkt enthält Unterseiten Marktplatz
Navigationspunkt enthält Unterseiten Münsterplatz
Navigationspunkt enthält Unterseiten Oberer Rheinweg
Navigationspunkt aufgeklappt: Unterseiten sichtbar Schützenmattpark
Situationsplan
Belegungsregeln
Belegungsplan
Kontingente
Navigationspunkt enthält Unterseiten Unterer Rheinweg
Strassenauswahl
Belegungsliste
Allgemeines

Der Pavillon wird im Prinzip gleich behandelt wie ein Restaurant mit Gartenwirtschaft oder Boulevardbewilligung: Von Dienstag bis Samstag darf grundsätzlich 10.00 bis 23.30 Uhr im Freien gewirtet werden (Sonntag, Montag 10.00 bis 18.00 Uhr). Dabei darf bis 22.00 Uhr "Hintergrundmusik" eingesetzt werden.

Als "Veranstaltung" im Sinne des Bespielungsplanes gelten alle Anlässe des Pavillon-Betreibers und Dritter, die ab 20 Uhr im Freien oder bei geöffneten Pavillon-Türen, resp. im Park stattfinden, oder die vor 20 Uhr Lautsprecher, resp. unverstärkte laute Musikinstrumente einsetzen. Nicht als Veranstaltung im Sinne des Bespielungsplanes gelten Anlässe, die nur bei geschlossenen Türen und unter Einhaltung der geltenden Grenzwerte durchgeführt werden.

Als Wochenende (WE) gilt Freitag / Samstag / Sonntag, auch wenn nur ein Tag belegt wird.


1. Regeln

1.1. Es dürfen max. 25 Veranstaltungstage durch den Pavillon-Betreiber belegt werden. Zusätzlich dürfen max. 10 Veranstaltungstage durch Dritte in Anspruch genommen werden (Park).

1.2. Max. 20 der 25 "Pavillon-Tage" dürfen mit Abendanlässen im Aussenraum (resp. mit Anlässen bei geöffneten Türen) belegt werden - gemeint sind Tanzanlässe oder Musikanlässe mit bass- und rhythmusbetonten Live-Konzerten und Discos, respektive Anlässe mit einem hohen Animationsanteil.

1.3. Es dürfen jeweils max. 3 WE hintereinander belegt werden. Dann müssen jeweils 1 freies WE vorangehen und 2 freie WE folgen. Wenn 2 WE hintereinander belegt sind, müssen jeweils 1 freies WE vorangehen und 1 freies WE folgen. ("Frei" heisst frei von Veranstaltungen im Sinne der allgemeinen Einleitung).


2. Zusatzbedingungen

2.1. Der Pavillon-Betreiber muss seine Veranstaltungen vorab bei der Allmendverwaltung anmelden. Er richtet sich nach den Vorgaben der Lärmschutzfachstelle.

2.2. Lautsprecher sowie die Verwendung unverstärkter lauter Instrumente werden grundsätzlich nur bis 22 Uhr bewilligt.

2.3. Pro Jahr darf an max. 15 der insgesamt 35 Veranstaltungstage eine Lautsprecherbewilligung bis 24.00 Uhr erteilt werden. An weiteren max. 7 Tagen darf eine Lautsprecherbewilligung bis 02.00 Uhr erteilt werden. Solche Ausnahmebewilligungen werden nur mit Empfehlung der KVöG erteilt. Ausnahmebewilligungen bis 02.00 Uhr werden jeweils nur erteilt für Freitage und Samstage. Der Pavillon-Betreiber erhält von diesen Kontingenten max. 10 Bewilligungen bis 24.00 Uhr und max. 5 Bewilligungen bis 02.00 Uhr.

2.4. Auf- und Abbauarbeiten sind in der Regel nur an Werktagen von 7 bis 22 Uhr gestattet. (Sie zählen nicht als Veranstaltungstage). Davon ausgenommen sind Abbauarbeiten ohne erhebliche Lärmemissionen (technische Anlagen).

2.5. Die "Joker-Tage" des Regierungsrates bleiben vorbehalten.

2.6. Generell gilt gemäss Schall- und Laserverordnung des Bundes eine Lärmbeschränkung von 93 dB(A). Ausnahmebewilligungen bis max. 100 dB(A) erteilt das Amt für Umwelt und Energie auf Empfehlung der KVöG. Nicht-Musik-Anlässe erhalten eine eigene Lärmbegrenzung.

2.7. Die Benutzung der Rasenfläche ist nur mit Bewilligung der Stadtgärtnerei möglich.

2.8. Diese Regeln werden jährlich, jeweils im Herbst, unter Einbezug der Anwohnerschaft und der Veranstalter überprüft und gegebenenfalls angepasst.